Spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung – saP

Unser Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung von Verbotstatbeständen bei Baumarbeiten und Bauvorhaben jeglicher Art!

Durch uns wurden im Zeitraum 2015-2022 hunderte Artenschutzgutachten erstellt. Dabei haben wir kontinuierlich unsere Expertise erweitert und unser Vorgehen professionalisiert.

Als Dozent und Biologe liegt es mir besonders am Herzen die Belange des Artenschutzes mit den Anforderungen der Projekte unserer Kunden in Einklang zu bringen und als Unternehmer lege ich den größten Wert auf eine effiziente und zielführende Umsetzung.

Bei der Planung, Genehmigung und Ausführung von verschiedenen Vorhaben sind die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen.
In Bayern wird die Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung- saP –bezeichnet.
Wir bieten im Zuge dieses Verfahrens die Untersuchung der Betroffenheit von besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten an. Insbesondere die europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhangs IV FFH-RL sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten liegen hierbei im Zentrum der Betrachtung.

Durch die Verwendung von hochauflösenden Endoskopen können wir auch Brutstätten von höhlenbrütenden Vogelarten wie Meisen, Kleiber oder Raufußkauz nahezu störungsfrei untersuchen.

Standartisiertes Vorgehen

Das systematische Vorgehen gliedert sich in 5 Prüfschritte:

  1. Relevanzprüfung
  2. Bestandserfassung am Eingriffsort
  3. Prüfung der Verbotstatbestände
  4. Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  5. Ausnahmeprüfung

Oftmals verlangen die Anforderungen von Behörden nur ein reduziertes Untersuchungsverfahren. Dies ist gerade bei Baumaßnahmen wie Gebäudeabriss, Neubauvorhaben in geringem Umfang oder moderaten Eingriffen in den Gehölzbestand der Fall.

Hier genügt dann die Ausarbeitung eines kurzen Artenschutzgutachtens oder einer fachlichen Stellungnahme inkl. der Angabe von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen zur rechtssicheren Ausführung Ihres Projektes.

Auch einigen Insektenarten wie zum Beispiel Hornissen oder Juchtenkäfern begegnen wir bei unserer Arbeit im Baum. Diese Arten unterliegen dem besonderen Schutz nach §44 Bundesnaturschutzgesetz.